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Istanbul-Konvention – Übereinkommen gegen Gewalt an Frauen

Nahaufnahme des Gesichts einer Frau mit lilafarbenem Hut und lilafarbenem Mundschutz mit der tükischen Aufschrift İstanbul Sözleşmesi uygula! Was auf Deutsch soviel wie Istanbul Konvention umsetzten heißt.

Mit dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, hat der Europarat das stärkste frauenpolitische Instrument geschaffen, das es aktuell in Europa gibt. Die Konvention überzeugt zum einen durch die Festlegung eines umfassenden Ansatzes zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Zum anderen benennen die Verfasser:innen geschlechtsspezifische Gewalt als eine Menschenrechtsverletzung. Sie sehen ihre Ursache in ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern. Das, als auch ihre Verbindlichkeit, macht die Konvention zu einem starken Handlungsinstrument gegenüber politischen Verantwortungsträger:innen.

Zahlen & Fakten zur Istanbul-Konvention

Istanbul-Konvention: Was ist das?

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtliches Abkommen des Europarats, das 2014 in Kraft getreten ist. Im Konventionstext wird anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung ist. Diese Gewalt beruhe auf ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern. Gewalt gegen Frauen wird folglich als strukturelles Problem anerkannt. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur umfassenden Bekämpfung und Verhütung von Gewalt. Der vollständige Titel lautet Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Icon eines Paragraphen

„(...) mit großer Sorge feststellend, dass Frauen und Mädchen häufig schweren Formen von Gewalt wie häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung, Vergewaltigung, Zwangsverheiratung, im Namen der sogenannten ‚Ehre‘ begangener Verbrechen und Genitalverstümmelung ausgesetzt sind, die eine schwere Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie ein Haupthindernis für das Erreichen der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellen (…)“

Präambel Istanbul-Konvention

Istanbul-Konvention: Eine kurze Zusammenfassung

Im Rahmen der Istanbul-Konvention wird den Vertragsstaaten aufgezeigt, welche Maßnahmen sie zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ergreifen müssen. Die Maßnahmen werden vier Handlungsfeldern zugeordnet: Prävention von Gewalt gegen Frauen, Schutz von Frauen vor Gewalt, Strafverfolgung von Gewalt sowie eine in sich stimmige Politik (Politikkohärenz). Ziel ist es, in allen Vertragsstaaten eine politische Gesamtstrategie zu entwickeln, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern.

Warum heißt es Istanbul-Konvention?

Die Istanbul-Konvention wurde im April 2011 vom Europarat verabschiedet. Einen Monat später fand im türkischen Istanbul eine Sitzung des Europarats statt, in der die Konvention zum Unterzeichnen freigegeben wurde. Seitdem trägt sie den Namen Istanbul-Konvention. Nachdem die Konvention von zehn Ländern ratifiziert wurde, ist sie 2014 auf internationaler Ebene in Kraft getreten. Sie wurde schon 2011 von Deutschland unterzeichnet. Da Deutschland die Konvention aber erst 2017 ratifiziert hat, ist sie hier erst am 1. Februar 2018 in Kraft getreten.

Was versteht man unter Gewalt gegen Frauen?

Die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung, die „Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben“ (Präambel). In der Konvention wird ein umfassender Gewaltbegriff verwendet, der neben physischer und sexualisierter Gewalt unter anderem auch psychische und ökonomische Gewalt anerkennt (Artikel 3, Absatz b).

Was versteht man unter häuslicher Gewalt?

„Häusliche Gewalt“ oder, wie medica mondiale sagt, Gewalt im sozialen Nahfeld, bezeichnet die Gewalt, die von Familienangehörigen oder (Ex-) Partner:innen ausgeht. Die Gewalt muss nicht zwangsläufig zuhause stattfinden, das ist aber oft der Fall. Frauen sind sehr viel öfter von dieser Form der Gewalt, vor allem durch ihre männlichen Partner, betroffen. Deshalb meint häusliche Gewalt meist Partnerschaftsgewalt, die gegen Frauen gerichtet ist. 2021 wurden weltweit rund 45.000 Frauen und Mädchen von ihren Intimpartner:innen oder anderen Angehörigen getötet. Das bedeutet, dass im Durchschnitt jede Stunde mehr als fünf Frauen von jemandem aus der eigenen Familie getötet werden.

Wie viel häusliche Gewalt gibt es in Deutschland?

Im Jahr 2021 waren 143.604 Menschen in Deutschland von häuslicher Gewalt betroffen. 80,3 Prozent der Opfer waren weiblich. 78,8 Prozent der Täter:innen, die meisten von ihnen Expartner oder Ehemänner der Betroffenen, waren männlich. 113 Frauen wurden von (Ex)partner:innen getötet. Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich eine kriminalstatistische Auswertung mit den offiziellen Zahlen. Die Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Gewalt in Partnerschaften. Gewalt gegen Frauen, die nicht durch eine:n (Ex)partner:in ausgeübt wird, aber dennoch im sozialen Nahfeld stattfindet – etwa durch weitere Familienangehörige – wird nicht veröffentlicht. Zudem geben die Zahlen lediglich einen Überblick über das sogenannte Hellfeld, also die Gewaltfälle, die der Polizei gemeldet wurden. Expert:innen des Fachgebiets gehen davon aus, dass es eine hohe Dunkelziffer bei Gewalt gegen Frauen gibt.

Wie viel häusliche Gewalt gibt es in Europa?

Laut einer europaweiten Studie von 2014 hat jede dritte Frau in Europa seit ihrem 15. Lebensjahr sexualisierte und/oder körperliche Gewalt erlebt. 22 Prozent der befragten Frauen in einer Beziehung haben bereits durch mindestens eine:n Partner:in körperliche oder sexualisierte Gewalt erfahren. 43 Prozent haben psychische Gewalt durch eine:n ehemalige:n oder derzeitige:n Partner:in erlebt. Dazu gehören beispielsweise kontrollierendes Verhalten, Nötigung oder Erpressung.

Wer finanziert Frauenhäuser?

Zwei Drittel aller Frauenhäuser werden durch Tagessätze finanziert, die die Frauen, die dort Schutz suchen, selbst zahlen müssen. Das heißt in der Folge: Frauen, die keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung haben und auch nicht sozialhilfeberechtigt sind, haben keinen gesicherten Zugang zu Schutzeinrichtungen. Dazu gehören beispielsweise Studentinnen oder Frauen im Asylverfahren. Ansonsten gibt es keine einheitliche bundesweite Unterstützung für Frauenhäuser, sondern Fördergelder von Bund, Ländern oder Kommunen. Diese Förderungen sind oftmals zeitlich begrenzt.

Was bedeutet „ratifizieren“?

Ratifizieren ist der zweite Schritt nach der Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Abkommens. Erst wenn ein internationales Abkommen wie die Istanbul-Konvention von einem Staat ratifiziert wurde, ist das Abkommen für diesen Staat verbindlich. Es muss dann national umgesetzt werden.

Mitgliedstaaten: Wer hat die Istanbul-Konvention ratifiziert?

Die Istanbul-Konvention ist ein Abkommen des Europarats. Eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union oder im Europarat ist aber keine Voraussetzung zur Teilnahme. Rund 35 Staaten haben die Konvention ratifiziert. Darunter beispielsweise Bosnien, Serbien, Polen und zuletzt auch die Ukraine, das Vereinigte Königreich sowie die Republik Moldau. Allerdings hat Polen bereits 2020 angekündigt, aus dem Vertrag wieder auszutreten. Die Türkei verließ unter internationalem Protest das Abkommen im März 2021. Die EU als Staatenbund hat die Konvention bereits 2017 unterzeichnet, kann sie aber erst ratifizieren, wenn alle EU-Mitgliedstaaten die Konvention ratifiziert haben. Das EU-Parlament hat deswegen die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Konvention zügig zu ratifizieren.

Ist die Istanbul-Konvention verbindlich?

Die Istanbul-Konvention ist ein rechtlich bindendes völkerrechtliches Abkommen, das alle Vertragsstaaten zur Umsetzung verpflichtet. Für Deutschland bedeutet das: Bund, Länder und Kommunen sowie alle Ebenen in Verwaltung und Justiz müssen die Konvention durch zielführende Maßnahmen und gesetzliche Vorgaben umsetzen. Es gibt ein Expert:innenkommittee (GREVIO), das die Umsetzung überwacht und Berichte zum Stand der Umsetzung verfasst. GREVIO wird von einem Ausschuss der Mitgliedstaaten der Konvention gewählt. Dieser erarbeitet auf Grundlage der Berichte Empfehlungen für die Vertragsstaaten. Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Ländern, die die Konvention nicht umsetzen, gibt es keine.

Warum gibt es Kritik an der Istanbul-Konvention?

Vor allem rechtsnationale Regierungen und Politiker:innen kritisieren die Konvention. Sie stören sich unter anderem daran, dass die Konvention Gewalt gegen Frauen als strukturelles Problem benennt. Zudem wird kritisiert, dass die Konvention mit dem Begriff Geschlecht nicht nur das biologische Geschlecht meint, sondern anerkennt, dass Geschlecht auch sozial konstruiert wird. Manche Gruppierungen sind gegen die Istanbul-Konvention, da sie reproduktive Rechte für Frauen stärkt und klassische Geschlechterrollen ablehnt. Dazu gehört beispielsweise das Recht auf Schwangerschaftsabbruch.

Welche weiteren Konventionen gibt es gegen Gewalt an Frauen?

Es gibt beispielsweise das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW), auch UN-Frauenrechtskonvention genannt. CEDAW ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen, das bereits seit 1981 in Kraft ist. Es verpflichtet die Staaten, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Bereichen voranzutreiben. Außerdem gibt es die UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ von 2000, die sexualisierte Gewalt in Krisen- und Konfliktgebieten verhindern will. Die Resolution 1325 will zudem dafür sorgen, dass Frauen in Friedensverhandlungen miteinbezogen werden. Es gibt inzwischen neun Folgeresolutionen.

Istanbul-Konvention konsequent umsetzen – Beispiele unseres Einsatzes zum Schutz von Frauen

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Damit soll garantiert werden, dass jede Frau einen Schutzanspruch gegenüber dem Staat hat und sie nicht vom Wohlwollen Einzelner abhängig ist. Leider mangelt es in vielen Ländern an einer umfassenden und stimmigen politischen Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, auch in Deutschland. Die Folge: Frauenrechts- und Hilfsorganisationen müssen diese staatlichen Aufgaben übernehmen. Aus unserer Projektarbeit wissen wir, dass vor allem in Kriegs- und Konfliktregionen sowie in Nachkriegsregionen Schutzmechanismen nicht vorhanden sind oder nicht umgesetzt werden. Die Arbeit, die unsere Partnerorganisationen für gewaltbetroffene Frauen leisten, setzt meist das um, was die Konvention verlangt.

1. Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Bereich Prävention machen unsere Partnerorganisationen Lobbyarbeit, um Druck auf ihre jeweiligen Regierungen aufzubauen. Die Regierungen sollen Maßnahmen ergreifen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Zu den Mitteln der Lobbyarbeit gehören zum Beispiel Veröffentlichungen, Petitionen und internationale Vernetzungsarbeit. Die Mitarbeiter:innen unserer Partnerorganisationen werden aber auch selbst aktiv, um etwa die Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt für Personal, das mit Betroffenen zusammenarbeitet, voranzutreiben. Dies erfolgt beispielsweise im Rahmen von Fortbildungen für die Polizei, Justizangestellte oder Krankenhauspersonal. Laut Istanbul-Konvention sollen auch sexistische Genderstereotype bekämpft werden, um Gewalt zu verhindern, beispielsweise durch Schulmaterial zum Thema oder durch Richtlinien für Werbung und Medien.

Unsere ugandische Partnerorganisation MEMPROW (The Mentoring and Empowerment Programme for Young Women) trägt aktiv zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt bei, etwa indem in Schulen Trainings zu Frauenrechten angeboten werden. Junge Frauen werden so über ihre Rechte informiert und unterstützt, selbst aktiv Veränderungen mitzugestalten. Zudem werden Polizist:innen zu den Themen Menschenrechte und Gender geschult. Die Mitarbeiterinnen von MEMPROW vermitteln ihnen Wissen zu einem geschlechtersensiblen, präventiven Arbeitsansatz und identifizieren mit ihnen konkrete Verbesserungen bei der Aufnahme von Gewaltfällen. So kann geschlechtsspezifische Gewalt adressiert und die Re-Traumatisierung gewaltbetroffener Frauen und Mädchen verhindert werden.

2. Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen

Diese Säule der Istanbul-Konvention soll einen umfassenden Schutz für Betroffene von Gewalt sicherstellen. Dazu gehören etwa Rechtsmittel wie Wegweisungen der Täter:innen aus der Wohnung der Betroffenen, aber auch ausreichende Frauenhaus- und Beratungsplätze. Dasselbe gilt für Betroffene sexualisierter Gewalt. So sollen Zentren eingerichtet werden, die etwa nach einer Vergewaltigung traumasensible medizinische und forensische Unterstützung anbieten.

Unsere Partnerorganisation in Afghanistan bot bis zur Machtübernahme der Taliban Mitte 2021 Rechtshilfe und psychosoziale Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen an. Die Mitarbeiterinnen setzten sich dafür ein, die Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken. Unsere Kolleginnen in Afghanistan arbeiteten beispielsweise daran, dass das Gesundheitssystem ausgebaut und das Personal im Gesundheitswesen stress- und traumasensibel weitergebildet wurde. Ziel war und ist es, dass Frauen, die Gewalt erlebt haben, angemessen unterstützt werden.

3. Strafverfolgung sexualisierter Gewalt

Diese Säule bestimmt, welche Gewalttaten im nationalen Recht als Straftaten definiert werden müssen. Dazu gehören unter anderem psychologische Gewalt wie Stalking, aber auch Zwangsheirat und weibliche Genitalverstümmelung sowie Straftaten, die im Namen der „Ehre“ begangen werden. Es werden zudem Vorgaben für trauma- und sexismussensible Gerichtsverfahren festgelegt. Ein wichtiger Punkt in der Konvention ist, dass gewaltbetroffene Frauen auch ein Anrecht auf Entschädigungen für das erlebte Unrecht haben.

In Bosnien und Herzegowina, wo die Istanbul-Konvention ebenfalls ratifiziert wurde, arbeiten wir unter anderem mit dem Center of Women’s Right (CWR) zusammen. Unsere Partnerorganisation CWR bietet Rechtsberatung für gewaltbetroffene Frauen an und begleitet kritisch Gerichtsprozesse. Sie beobachten, ob die Prozesse fair und gendersensibel ablaufen.

Auch Serbien hat die Konvention ratifiziert. Unsere dortige Partnerorganisation Humanitarian Law Center setzt sich dafür ein, dass Frauen, die während des Krieges sexualisierte Gewalt erlebt haben, entschädigt werden. Die Istanbul-Konvention gilt ausdrücklich auch in Konflikt- und Krisenzeiten.

4. Kohärente Politik in der Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist verbindlich für alle Politikebenen und legt fest, dass alle staatlichen Bemühungen, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, aufeinander abgestimmt sein müssen. Für Deutschland bedeutet das, dass die Politik der verschiedenen Bundesministerien sich hinsichtlich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nicht widersprechen darf. Kommunen, Länder und Bund sind gleichermaßen verpflichtet, auf die Verwirklichung der Konventionsziele hinzuarbeiten.

medica mondiale ist Teil des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Istanbul-Konvention (BIK), das auf Bundesebene Lobbyarbeit für die konsequente Umsetzung der Konvention macht. Unter anderem setzt sich medica mondiale im Rahmen der Bündnis-Arbeit gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass geflüchtete Frauen von Gewaltschutzmaßnahmen ebenso profitieren können wie alle anderen Frauen in Deutschland. Aufgrund einer restriktiven Asylgesetzgebung ist das aktuell nicht der Fall. Vielmehr werden frauenpolitische Schutzmaßnahmen von asylrechtlichen Bestimmungen unterlaufen.

„Wenn wir dauerhaften Frieden in der westlichen Balkanregion haben wollen, müssen wir uns stärker für den Versöhnungsprozess einsetzen. Eines der Probleme aus der Vergangenheit, das gelöst werden sollte, ist die Verfolgung konfliktbedingter sexualisierter Gewalt. (1/2)

Ivana Žanić, Geschäftsführende Direktorin des Humanitarian Law Centers (HLC), Serbien

Nur wenn wir die Täter dieser ungeheuerlichen Verbrechen zur Rechenschaft ziehen und den Opfern Wiedergutmachung und Anerkennung entgegenbringen, könnten wir eine gemeinsame Zukunft aufbauen. Frieden ohne Gerechtigkeit ist nicht möglich.“ (2/2)

Ivana Žanić, Geschäftsführende Direktorin des Humanitarian Law Centers (HLC), Serbien

Ein aus bunten Origami-Vögeln gebastelter Schriftzug an einer Hauswand: Stop violence against women
Ein aus bunten Origami-Vögeln gebastelter Schriftzug an einer Hauswand: Stop violence against women
Gewalt gegen Frauen: Ursachen und Folgen
Gewalt gegen Frauen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen. Sie ist Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen.