Suche

Zuweisungen von Bußgeld & Geldauflagen

Mit Ihrer Zuweisung Gutes tun! Weisen Sie medica mondiale Bußgelder oder Geldauflagen zu und unterstützen Sie die Rechte von Frauen und Mädchen.

Eine Mitarbeiterin unserer Partnerorganisation EMMA, die sich im Nordirak für Frauenrechte einsetzt.

Bußgelder für einen guten Zweck

Gerichtlich zugewiesene Geldauflagen und Bußgelder sind eine unverzichtbare Hilfe für die Finanzierung unserer Arbeit. Das Engagement von Gerichten und Staatsanwaltschaften trägt maßgeblich zu unserem Einsatz für die Rechte von Frauen und Mädchen bei. Danke für Ihre Unterstützung!

Ein Mädchen auf einem Baumwollfeld hält eine Blüte in die Kamera und lächelt.

medica mondiale e.V.

Gemeinsam für Frauenrechte – Das kann Ihre Unterstützung bewirken!
medica mondiale unterstützt Frauen und Mädchen in Krisengebieten auf der ganzen Welt. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen vor Ort setzen wir uns mit mehr als 40 Projekten auf 3 Kontinenten dafür ein, die Lebensbedingungen von Frauen nachhaltig und wirksam zu verbessern. Ihre Unterstützung ermöglicht uns die psychosoziale Betreuung, medizinische Versorgung und rechtliche Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Gewalt. Begleiten Sie gemeinsam mit uns gewaltbetroffene Frauen mit unserem ganzheitlichen stress- und traumasensiblen Ansatz auf dem Weg in ein selbstständiges, gewaltfreies Leben.

Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen

  • Wir sind als gemeinnützige Organisation anerkannt und bei allen Oberlandesgerichten gelistet und verwenden Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
  • Wir informieren Sie zeitnah über eingehende oder ausstehende Geldauflagen.
  • Die Geldauflagen werden auf ein Sonderkonto Geldauflagen verbucht, es werden keine Zuwendungs- oder Spendenbestätigungen ausgestellt.
  • Sie werden jährlich über unseren Einsatz mit der Kurzfassung unseres Jahresberichtes informiert, den vollständigen Bericht können Sie herunterladen oder auf Anfrage bei uns beziehen.
  • Wenn Sie Adressaufkleber, für Geldauflagen vorgesehene Überweisungsträger oder Informationen zu unseren Projekten benötigen, schicken wir sie Ihnen gerne zu.
Portrait von Caroline Bowah, Direktorin von Medica Liberia

„Wir möchten, dass Frauenrechte nicht mehr nur auf dem Papier existieren, sondern auch in den kleinsten Dörfern des Regenwalds Realität werden.“

Caroline Bowah Brown, ehem. Direktorin von Medica Liberia

Informationen für Zahlungspflichtige

Damit wir Ihre Zahlungen den Behörden fristgerecht melden können, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Bitte überweisen Sie Ihr Bußgeld ausschließlich auf unser dafür vorgesehenes Sonderkonto: IBAN: DE47 3702 0500 0008 1015 02, BIC: BFSWDE33XXX bei der SozialBank Köln.
  • Geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur so sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und diesen dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
  • Wir dürfen nicht mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln, dafür wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.
  • Über Ihr Bußgeld erhalten Sie keine Zuwendungsbestätigung, das heißt sie kommt steuerrechtlich nicht als Ausgabe nach §10b in Betracht. Sie können Ihr Bußgeld also nicht als Spende von der Steuer absetzen. 
  • Sie haben Ihr Aktenzeichen bei der Überweisung vergessen oder Ihre Auflage auf unser Spendenkonto überwiesen? Wenden Sie sich zur Klärung bitte an geldauflagen@medicamondiale.org.
Frauen von Women in Black halten ein lila-farbenes feministisches Plakat bei einer Demonstration in Belgrad (Serbien).
Hintergrundinformationen zu Geldauflagen und Bußgeldern zugunsten gemeinnütziger Organisationen
Wenn medica mondiale es in Deutschland mit der Justiz zu tun hat, bedeutet das etwas Gutes. Denn um unseren Einsatz für Frauen und Mädchen langfristig möglich zu machen, führen viele Wege zum Ziel: Wir rufen zu Spenden auf, beantragen öffentliche Mittel – und wir bewerben uns um die Zuweisung von Geldbußen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Wenn Geldauflagen Gutes bewirken

In Deutschland können Ermittlungs- und Strafverfahren in Fällen geringer Schuld oder bei Strafaussetzung zur Bewährung gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Dabei kann es sich etwa um Delikte wie Steuerhinterziehung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handeln. Das festgesetzte Bußgeld fließt entweder in die Staatskasse oder in die Arbeit einer anerkannt gemeinnützigen Einrichtung wie medica mondiale.

Für die Entscheidung, an wen Bußgelder vergeben werden, gibt es keine starren Regeln. Richter:innen und Staatsanwält:innen haben dabei einen eigenen Entscheidungsspielraum. Ihr Wissen um die Organisation, die persönliche Einschätzung des Bedarfs, der Bezug der Tat zum Arbeitsfeld der Organisation oder ihre lokale Nähe können daher bei der Auswahl ausschlaggebend sein.

medica mondiale kommt bundesweit als Empfängerin von Geldauflagen und Bußgeldern in Frage

Oberlandesgerichte verwalten Listen, in die sich Einrichtungen eintragen lassen können, die an Geldauflagen interessiert sind. medica mondiale ist bundesweit gelistet, um als Empfängerin in Frage zu kommen. Zudem informieren wir Gerichte und Behörden regelmäßig über unsere Arbeit.

Doch auch Schöff:innen, Verteidiger:innen und die Beschuldigten selbst können vorschlagen, welcher gemeinnützigen Organisation eine Geldauflage zugewiesen werden soll. Da ein Bußgeld nicht als freiwillige Spende betrachtet werden kann, erhalten Beschuldigte darüber natürlich keine Zuwendungsbestätigung.

Auch Sie können uns dabei unterstützen, medica mondiale bei Vertreter:innen der Justiz bekannter zu machen. Geldauflagen sind ein wichtiger Baustein, um unsere Arbeit für traumatisierte Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisengebieten zu realisieren.

Schlagen Sie medica mondiale als Empfängerin für Bussgelder vor!

Arbeiten Sie als Schöffin oder Schöffe, sind selbst in der Justiz tätig oder haben Bekannte in diesem Arbeitsfeld? Dann schlagen Sie doch bei Gelegenheit medica mondiale als Empfängerin für Bußgelder vor. 

Sonderkonto Geldauflagen: DE47 3702 0500 0008 1015 02 bei der SozialBank Köln