„Wir möchten, dass Frauenrechte nicht mehr nur auf dem Papier existieren, sondern auch in den kleinsten Dörfern des Regenwalds Realität werden.“
Zuweisungen von Bußgeld & Geldauflagen
Bußgelder für einen guten Zweck
Gerichtlich zugewiesene Geldauflagen und Bußgelder sind eine unverzichtbare Hilfe für die Finanzierung unserer Arbeit. Das Engagement von Gerichten und Staatsanwaltschaften trägt maßgeblich zu unserem Einsatz für die Rechte von Frauen und Mädchen bei. Danke für Ihre Unterstützung!
medica mondiale e.V.
Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen
- Wir sind als gemeinnützige Organisation anerkannt und bei allen Oberlandesgerichten gelistet und verwenden Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
- Wir informieren Sie zeitnah über eingehende oder ausstehende Geldauflagen.
- Die Geldauflagen werden auf ein Sonderkonto Geldauflagen verbucht, es werden keine Zuwendungs- oder Spendenbestätigungen ausgestellt.
- Sie werden jährlich über unseren Einsatz mit der Kurzfassung unseres Jahresberichtes informiert, den vollständigen Bericht können Sie herunterladen oder auf Anfrage bei uns beziehen.
- Wenn Sie Adressaufkleber, für Geldauflagen vorgesehene Überweisungsträger oder Informationen zu unseren Projekten benötigen, schicken wir sie Ihnen gerne zu.
Informationen für Zahlungspflichtige
Damit wir Ihre Zahlungen den Behörden fristgerecht melden können, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
- Bitte überweisen Sie Ihr Bußgeld ausschließlich auf unser dafür vorgesehenes Sonderkonto: IBAN: DE47 3702 0500 0008 1015 02, BIC: BFSWDE33XXX bei der SozialBank Köln.
- Geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur so sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und diesen dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
- Wir dürfen nicht mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln, dafür wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.
- Über Ihr Bußgeld erhalten Sie keine Zuwendungsbestätigung, das heißt sie kommt steuerrechtlich nicht als Ausgabe nach §10b in Betracht. Sie können Ihr Bußgeld also nicht als Spende von der Steuer absetzen.
- Sie haben Ihr Aktenzeichen bei der Überweisung vergessen oder Ihre Auflage auf unser Spendenkonto überwiesen? Wenden Sie sich zur Klärung bitte an geldauflagen@medicamondiale.org.
Wenn Geldauflagen Gutes bewirken
In Deutschland können Ermittlungs- und Strafverfahren in Fällen geringer Schuld oder bei Strafaussetzung zur Bewährung gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Dabei kann es sich etwa um Delikte wie Steuerhinterziehung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handeln. Das festgesetzte Bußgeld fließt entweder in die Staatskasse oder in die Arbeit einer anerkannt gemeinnützigen Einrichtung wie medica mondiale.
Für die Entscheidung, an wen Bußgelder vergeben werden, gibt es keine starren Regeln. Richter:innen und Staatsanwält:innen haben dabei einen eigenen Entscheidungsspielraum. Ihr Wissen um die Organisation, die persönliche Einschätzung des Bedarfs, der Bezug der Tat zum Arbeitsfeld der Organisation oder ihre lokale Nähe können daher bei der Auswahl ausschlaggebend sein.
medica mondiale kommt bundesweit als Empfängerin von Geldauflagen und Bußgeldern in Frage
Oberlandesgerichte verwalten Listen, in die sich Einrichtungen eintragen lassen können, die an Geldauflagen interessiert sind. medica mondiale ist bundesweit gelistet, um als Empfängerin in Frage zu kommen. Zudem informieren wir Gerichte und Behörden regelmäßig über unsere Arbeit.
Doch auch Schöff:innen, Verteidiger:innen und die Beschuldigten selbst können vorschlagen, welcher gemeinnützigen Organisation eine Geldauflage zugewiesen werden soll. Da ein Bußgeld nicht als freiwillige Spende betrachtet werden kann, erhalten Beschuldigte darüber natürlich keine Zuwendungsbestätigung.
Auch Sie können uns dabei unterstützen, medica mondiale bei Vertreter:innen der Justiz bekannter zu machen. Geldauflagen sind ein wichtiger Baustein, um unsere Arbeit für traumatisierte Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisengebieten zu realisieren.
Schlagen Sie medica mondiale als Empfängerin für Bussgelder vor!
Arbeiten Sie als Schöffin oder Schöffe, sind selbst in der Justiz tätig oder haben Bekannte in diesem Arbeitsfeld? Dann schlagen Sie doch bei Gelegenheit medica mondiale als Empfängerin für Bußgelder vor.
Sonderkonto Geldauflagen: DE47 3702 0500 0008 1015 02 bei der SozialBank Köln