Wir unterstützen Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisengebieten.
Suche

Strafverfolgung sexualisierter Gewalt (Deutschland)

Anzeige und Verfolgung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und ihre Verteilungsquote

Im dreizehnten Abschnitt des deutschen Strafgesetzbuches sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung festgehalten. Demnach sind insbesondere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe strafrechtlich verfolgbar. Seit der Reform 2016 ist diese strafrechtliche Verfolgung auch ohne geleisteten Widerstand möglich („Nein-heißt-Nein“). Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind nach § 177 mit Freiheitsstrafen zu ahnden: „Wer eine andere Person mit Gewalt […] nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Weitere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind beispielsweise die Misshandlung von Schutzbefohlenen und Kindern.

Stafverfolgung: Nur acht Prozent aller angezeigten Vergewaltigungen führen zu Verurteilung

Die Folgen sexualisierter Gewalt sind vielfältig. Zu den körperlichen Verletzungen, welche Überlebende sexualisierter Gewalt oftmals davontragen, kommen die psychischen hinzu. Gerade bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist die traumasensible Dokumentation und die Erstaussage der Überlebenden sehr wichtig. Vergewaltigungsopfer leiden oftmals unter starken psychosomatischen Beschwerden wie Depressionen, Schlafstörungen oder Posttraumatischen Belastungsstörungen.

Trotz dieser gravierenden Folgen sexualisierter Gewalt kommt es selten zu einer Verurteilung. In den meisten Fällen reicht die Beweislage für eine Verurteilung nicht aus oder es steht Aussage gegen Aussage.

Als Grund für die niedrige Verurteilungsquote wird in einer Presseerklärung des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. unter anderem eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Nachteil der Opfer aus dem Jahre 2006 angegeben. Die geringe Verurteilungsquote ist in ihrer Bedeutung drastisch, da ohnehin nur ein Bruchteil aller Fälle sexualisierter Gewalt angezeigt werden. Scham und gesellschaftliche Stigmatisierung der Opfer stellen eine bedeutende Hürde dar.