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Frauenrechte sind Menschenrechte

Recht auf Freiheit - Unversehrtheit - Bildung. Warum Menschenrechte für Frauen immer noch nicht gesichert sind.

Eine Frau mit Venussymbol auf der Wange auf einer Demonstration für Frauenrechte.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Freiheit, Würde und gleiche Rechte stehen also allen Menschen zu, unabhängig vom Geschlecht. Und doch erfahren Frauen und Mädchen weltweit bis heute tagtäglich Diskriminierung und schwere Menschenrechtsverletzungen. Sie leben häufiger in Not und Armut als Männer, haben oft keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung und gehen auch bei der Verteilung von Eigentum oder Land leer aus. medica mondiale klärt über Menschenrechtsverletzungen an Frauen auf und setzt sich dafür ein, dass Frauen und Mädchen weltweit Gerechtigkeit erfahren und in Würde leben.

FAQ zu Menschenrechten und Frauenrechten

Definition: Was sind Menschenrechte?

Menschenrechte sind Rechte, die uns zustehen, ganz einfach, weil wir als Menschen existieren. Unabhängig von beispielsweise Geschlecht, Nationalität, Hautfarbe oder Religion gelten sie universell für alle Menschen. Die Menschenrechte reichen vom grundlegenden Recht auf Leben bis zu den Rechten auf Nahrung, Gesundheit, Arbeit, Bildung oder Freiheit.

Definition: Was sind Frauenrechte?

Frauenrechte sind Menschenrechte. Wie allen Menschen stehen auch Frauen und Mädchen grundlegende Rechte zu, zum Beispiel auf ein Leben frei von Gewalt, auf Bildung, auf gerechten Lohn oder das Recht zu wählen. Doch weltweit werden Menschen ihre Menschenrechte verwehrt, weil sie Frauen und Mädchen sind. Kein Land der Welt hat bisher Geschlechtergerechtigkeit erreicht. Vielerorts riskieren Frauen ihr Leben, wenn sie sich für ihre Rechte stark machen.

Was steht in der UN-Menschenrechts-Charta?

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht aus 30 Artikeln, die 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurden. Jeder Artikel bezieht sich auf ein Recht, das allen Menschen zusteht. Alle Rechte stehen gleichrangig nebeneinander.

Fakten & Hintergründe zu Menschenrechten und Frauenrechten

Nach den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs wollte die Weltengemeinschaft mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 einen umfassenden Schutz für alle Menschen schaffen, unabhängig von Geschlecht, religiösen und politischen Überzeugungen oder nationaler, ethnischer und sozialer Herkunft. Die Erklärung legt grundlegende politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte fest. Dazu gehören das Recht, frei von Gewalt und Diskriminierung zu leben, der Zugang zu Gesundheit, Bildung und Eigentum, das Recht zu wählen und auf gleichen Lohn.

Mit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung zielte erstmals eine internationale Vereinbarung unmissverständlich auf die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern ab. Doch bis dahin war es ein weiter Weg.

Portraitgemälde von Alexander Kucharsky das die Feministin Olympe de Gouges zeigt.

„Wir, Mütter, Töchter, Schwestern, Vertreterinnen der Nation, verlangen, in die Nationalversammlung aufgenommen zu werden. In Anbetracht der Tatsache, dass Unwissenheit (…) oder Missachtung der Rechte der Frauen die alleinigen Ursachen des öffentlichen Elends und der Korruptheit der Regierung sind, haben wir uns entschlossen, in einer feierlichen Erklärung die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte der Frau darzulegen.“

Olympe de Gouges (18. Jahrhundert, Frankreich)

Von damals bis heute: Wie haben sich die Menschen- und Frauenrechte entwickelt?

1789: Frankreich – Erste Schritte Richtung Menschenrechte

Die ersten menschenrechtlichen Regelungen, wie die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, hatten Frauen noch per se ausgeklammert. ‚Mensch‘ bedeutete nach damaliger Auffassung ‚Mann‘. Die frühen Menschen- und Bürgerrechte standen entsprechend nur Männern zu. Frauen galten nicht als gleichwertig und hatten damit auch keinen Anspruch auf gleiche Rechte. Sie waren dem privaten Bereich zugeordnet, für den die männlichen Verfasser keine staatsbürgerlichen Rechte als nötig erachteten.

1791: Olympe de Gouges – Widerstände gegen reine Männerrechte

Schon früh regte sich gegen reine Männerrechte Widerstand, unter anderem von den ersten Frauenclubs, die im Zuge der Französischen Revolution entstanden. Sie verlangten, Frauen den Männern gleichzustellen, die vollen Bürgerrechte zu gewähren und wählen zu lassen. Eine ihrer Vordenkerinnen war die Feministin Olympe de Gouges. „Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich an Rechten“, schrieb sie in Artikel Eins ihrer ‚Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin‘ vom 14. September 1791.

1948: Entwurf Menschenrechtserklärung – Menschenrechte oder doch nur Männerrechte?

Damit aus Menschenrechten auch Frauenrechte werden, war und bleibt ausdauerndes Engagement nötig. Noch beim Entwurf des Texts für die Menschenrechtserklärung von 1948 war heftig diskutiert worden, ob es "Menschen" oder "Männer" heißen sollte. Schließlich aber setzte sich der Begriff "Menschen" durch. Menschenrechte gelten demnach universell für alle Menschen, für Frauen genauso wie für Männer. Darüber hinaus betont die Präambel ausdrücklich „den Glauben an die Gleichberechtigung von Mann und Frau“.

1946: Etablierung der UN-Frauenrechtskommission

Schon 1946 hatte der UN-Wirtschafts- und Sozialrat mit der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (CSW) ein Gremium geschaffen, das sich ausdrücklich der Gleichstellung, Frauenförderung und Frauenrechten widmen sollte. Die 45 Mitglieder aus allen Teilen der Welt tagen einmal im Jahr, um den Stand der Fortschritte zu prüfen und Standards und Maßnahmen zur Förderung von Frauenrechten zu erarbeiten.

1966: Mehr Nachdruck für Frauenrechte – erste Nachbesserungen

Um weiteren Aspekten aus der Menschenrechtserklärung mehr Nachdruck zu verleihen, hatten die Vereinten Nationen bereits 1966 zwei Menschenrechtspakte verabschiedet, deren Regelungen ausdrücklich auch Frauen gelten. Der sogenannte Zivilpakt regelt Freiheitsrechte und politische Rechte und schützt etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Der Sozialpakt umfasst wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Menschen haben demnach unter anderem das Recht auf Arbeit, Bildung und einen angemessenen Lebensstandard. Beide Pakte traten 1976 in Kraft.

1979: International verbriefte Frauenrechte – CEDAW

Die Allgemeine Menschenrechtserklärung reicht als bloße Absichtserklärung nicht aus, um die Rechte von Frauen und Mädchen zu sichern. Mit dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW), das im Dezember 1979 verabschiedet wurde, haben die Vereinten Nationen versucht, diese Lücke zu schließen. Die sogenannte Frauenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, sich aktiv dafür einzusetzen, die Diskriminierung von Frauen in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Politik und Gesetzgebung zu beseitigen.

Die englische Abkürzung CEDAW steht für ‘Convention on the Elimination of Discrimination against Women’. Das auch als Frauenrechtskonvention bezeichnete Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wurde 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat 1981 in Kraft. In Deutschland gilt sie seit 1985.

Die CEDAW verpflichtet die Vertragsstaaten, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen nicht nur auf dem Papier, sondern auch faktisch auf allen Ebenen und in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Die Staaten sind damit aufgerufen, Benachteiligungen aktiv zu beseitigen, damit Frauen ihre politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in vollem Umfang ausüben können. Die Konvention gilt als das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen.

Seit ihrer Verabschiedung haben 189 Staaten die Konvention ratifiziert, darunter Deutschland im Jahr 1985. Die Vorgaben sind damit in Deutschland geltendes Recht im Rang eines Bundesgesetzes.

Die CEDAW hat in den vergangenen Jahrzehnten in zahlreichen Vertragsstaaten zu Gesetzänderungen und Maßnahmen zur Beseitigung von diskriminierenden Bestimmungen geführt. Der 1982 von den Vereinten Nationen gegründete Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau hat den Auftrag die Umsetzung des Übereinkommens zu überwachen. Etwa alle vier Jahre müssen die Vertragsstaaten der CEDAW-Kommission berichten, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um die Situation von Frauen zu verbessern und welche Fortschritte erreicht wurden.

1999 wurde das CEDAW-Abkommen um ein Fakultativprotokoll ergänzt, das ein Jahr später in Kraft trat. Dies regelt auch Beschwerdeverfahren, mit denen Frauen auf internationaler Ebene gegen Verstöße und Menschenrechtsverletzungen vorgehen können, wenn ihr Staat sie nicht ausreichend durch Gesetze und konkrete Maßnahmen schützt oder gar selbst ihre Rechte verletzt.

Der Schutz von Frauen vor Gewalt wird in der CEDAW zwar nicht explizit genannt. Frauen sind jedoch besonders häufig von sogenannter häuslicher Gewalt betroffen und werden dadurch in ihren Menschenrechten verletzt. Insofern lässt sich diese Gewalt als Form der Diskriminierung im Sinne von Art. 1 CEDAW verstehen.

1995: Forderungen der Weltfrauenkonferenz in Beijing

Auf Initiative der UN-Frauenrechtskommission fanden bislang vier Weltkonferenzen statt. Besonders die Weltfrauenkonferenz in Beijing 1995 gab mit der sogenannten Beijing-Erklärung und Aktionsplattform wichtige Anstöße für die Stärkung von Frauenrechten weltweit und gilt bis heute als Meilenstein. Unter den Teilnehmerinnen war auch Marijana Senjak, Psychologin und Mitbegründerin der bosnischen Frauenrechtsorganisation Medica Zenica. Ihnen ging es insbesondere um Ungleichheiten und frauenrelevante Themen wie Bildung, Gesundheit, Gewalt, politische Teilhabe und Armut. Viele Forderungen sind mehr als 25 Jahre danach so aktuell wie damals und vielfach noch nicht umgesetzt.

2011: Istanbul-Konvention – Geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung

In der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Europa wird geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 von dreizehn Mitgliedsstaaten des Europarats in der türkischen Stadt Istanbul unterzeichnet und ist völkerrechtlich verbindlich. In Deutschland trat die Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft.

Heute: Wie verbindlich sind Menschenrechte?

Viele Staaten haben wesentliche Inhalte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mittlerweile in ihren Verfassungen verankert. Eine der Schwächen der Erklärung liegt allerdings in ihrer Unverbindlichkeit. Sie ist kein völkerrechtliches Dokument. Die dort aufgeführten Rechte können daher nicht eingeklagt werden. 1993 gründeten die Vereinten Nationen das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte. Es soll die Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene fördern und durchsetzen.

Wie steht es um die aktuelle Verwirklichung der Frauenrechte weltweit?

Die Verwirklichung der Menschenrechte der Frauen stößt nach wie vor auf viele Hindernisse. Frauen stehen in den Statistiken der Vereinten Nationen in nahezu allen Lebensbereichen schlechter da als Männer. Bis heute hat kein einziges Land der Welt, die vollständige soziale und wirtschaftliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern erreicht, wie der "Global Gender Gap Index" des Weltwirtschaftsforums zeigt. Der Schutz und die Förderung von Menschenrechten für Mädchen und Frauen bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe für Regierungen und Gesellschaften weltweit.

Meilensteine für Frauenrechte im Rahmen der Vereinten Nationen

1945

UNO-Charta: zum ersten Mal wird auf internationaler Ebene das Geschlechterdiskriminierungsverbot postuliert (Art. 1 Zif. 3 Charta).

1946

Schaffung der UN-Frauenkommission (Commission on the Status of Women)

1967

Erklärung über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau

1975

Erste Weltfrauenkonferenz in Mexiko

1981

tritt das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW) der UN in Kraft.

1993

verabschiedet die UN-Generalversammlung die „Erklärung zur Beseitigung von Gewalt an Frauen“

1994

Einrichtung des Ständigen Sonderberichterstatters über Gewalt gegen Frauen

1995

Vierte Weltfrauenkonferenz in Beijing, Verabschiedung der Beijing-Erklärung und Aktionsplattform

1998

erkennt das Rom-Statut systematische Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen an. Das Statut ist die Vertragsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

2000

verabschiedet der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit zur Rolle von Frauen bei der Prävention und Bearbeitung von Konflikten sowie beim Wiederaufbau, in Friedensprozessen und der Sicherheitspolitik.

2008

erkennt die Resolution 1820 des UN-Sicherheitsrates sexuelle Gewalt als Bedrohung für Sicherheit und Frieden an.

2009

bekräftigt der Sicherheitsrat mit den Resolutionen 1888 und 1889 die zwei vorangegangenen Resolutionen 1325 und 1820.

2013

Sicherheitsratsresolution 2106: Erstmals wird auf multilateraler Ebene ein täterorientiertes Instrument zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt in Konflikten verabschiedet.

2015

Die Agenda 2030 erklärt Gleichstellung der Geschlechter zum Ziel für nachhaltige Entwicklung.

Frauenrechte in Deutschland: Geschichte der Gleichstellung – eine Chronik

1900

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt in Kraft. Dem Ehemann kommt das Entscheidungsrecht in allen Fragen des Ehe- und Familienlebens zu.

1911

19. März: In Deutschland wird zum ersten Mal der “Internationale Frauentag“ gefeiert.

1918

Am 30. November erhalten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Dieses Recht ist verankert in Art. 109 Abs. 2 der Weimarer Verfassung vom 01.08.1919.

1949

Am 23. Mai tritt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der neuen Verfassung steht seitdem kurz und klar: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

1957

Gleichberechtigungsgesetz – Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau

1980

Die Bundesregierung unterzeichnet bei der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Kopenhagen das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

1985

Das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau tritt in Kraft.

1994

Das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz wird ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

1997

Inkrafttreten des neugefassten § 177 Strafgesetzbuch: Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar.

1999

Inkrafttreten des Ersten Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen am 1. Dezember 1999. Erstmals hat die Bundesregierung damit ein umfassendes Gesamtkonzept für alle Ebenen der Gewaltbekämpfung entwickelt.

2007

Das Bundeskabinett hat am 26. September 2007 den "Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" beschlossen. Sein Ziel ist es, Frauen in allen Lebensbereichen nachhaltig vor Gewalt zu schützen.

Nahaufnahme des Gesichts einer Frau mit lilafarbenem Hut und lilafarbenem Mundschutz mit der tükischen Aufschrift İstanbul Sözleşmesi uygula! Was auf Deutsch soviel wie Istanbul Konvention umsetzten heißt.
Nahaufnahme des Gesichts einer Frau mit lilafarbenem Hut und lilafarbenem Mundschutz mit der tükischen Aufschrift İstanbul Sözleşmesi uygula! Was auf Deutsch soviel wie Istanbul Konvention umsetzten heißt.
Istanbul Konvention – Übereinkommen gegen Gewalt an Frauen
Mit dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, hat der Europarat das stärkste frauenpolitische Instrument geschaffen, das es aktuell in Europa gibt.

Aus der Praxis: Frauenrechte weltweit schützen & Frauenrechtsaktivist:innen unterstützen

Die Gründe für geschlechtsspezifische Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen liegen vor allem in patriarchalischem Denken und in Normen und Strukturen, die Frauen und Mädchen systematisch benachteiligen. Genau hier setzt medica mondiale an. Gemeinsam mit anderen Frauenorganisationen wollen wir auf die Ursachen und Folgen geschlechtsspezifischer Ungleichheit aufmerksam machen und patriarchalische Machtstrukturen aufbrechen. Denn Gleichberechtigung ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung. Wo Frauen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik mitentscheiden, verbessern sich Bildungschancen und Gesundheit, wächst die Wirtschaft und geht Armut zurück.

Aus der Praxis: Advovacy-Arbeit für Frauenrechte

Auf politischer Ebene machen wir uns für Frauen stark. Im Rahmen unserer Advocacy-Arbeit fordern wir Regierungen dazu auf, sich für die Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen und die internationalen Abkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt einzuhalten. Auch Akteur:innen aus der Wirtschaft sprechen wir an. Und wir vernetzen uns mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, um gemeinsam die Einhaltung der Rechte von Frauen einzufordern.

Frauenrechtsaktivist:innen stärken

Viele Errungenschaften im Bereich der Frauenrechte sind dem mutigen Einsatz von Frauenrechtsaktivist:innen weltweit zu verdanken. Auch heute setzen viele Aktivist:innen unter schwierigsten Bedingungen und gegen viele Widerstände ihr Leben aufs Spiel. Damit der Einsatz für Frauenrechte auch dauerhaft geleistet werden kann, engagieren wir uns für den Schutz und die Stärkung von Frauenrechtsaktivist:innen. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen haben wir den stress- und traumasensiblen Ansatz entwickelt, um mutige Aktivist:innen dabei zu unterstützen, auch in schwierigsten Situationen auf Selbstfürsorge zu achten und Stress zu reduzieren. Auch das Prinzip der achtsamen Organisationskultur© stellt einen wichtigen Bestandteil des Ansatzes dar.

Fortbildungen für Fachkräfte

Patriarchalische Einstellungen und Machtstrukturen begünstigen die Diskriminierung von Frauen, bringen Gewalt hervor und erschweren überdies die Bewältigung traumatischer Erfahrungen. Durch Qualifizierung wollen wir Fachkräften eine stress- und traumasensible Haltung im Umgang mit den Folgen von Gewalt und Traumatisierungen vermitteln.