UN-Resolution 1325
Die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats des Jahres 2000 erkennt den hohen Stellenwert der Frauen im Friedensprozess in Nachkriegsländern an. Die Resolution stellt den Schutz von Frauen und Mädchen in den Fokus und hebt ihre zentrale Rolle als Akteurinnen für Frieden hervor. Sie verpflichtet Regierungen, Überlebende und Aktivist:innen aktiv an Friedensprozessen zu beteiligen sowie politische Konzepte und Maßnahmen auf Grundlage ihrer Bedarfe und Perspektiven zu entwickeln. Die UN-Sicherheitsratsresolution 1820 von 2008 geht sogar noch weiter, indem sie sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe bezeichnet.
Aus „Die Einbindung von Frauen in Friedensprozesse“ von Jeannette Böhme, Referentin für Politik und Menschenrechte bei medica mondiale. Erschienen in: Zeitschrift VEREINTE NATIONEN 6/2017:
[...] Zu Recht wurde die Resolution 1325 von Aktivistinnen weltweit als Meilenstein im Kampf um die Anerkennung der Rechte von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten gefeiert. Schließlich ist mit der Verabschiedung des Resolutionstextes etwas Revolutionäres gelungen. Denn die Resolution 1325 stellt im Gegensatz zum klassischen Sicherheitskonzept nicht den Staat in den Mittelpunkt der Sicherheitspolitik, sondern den Schutz von Frauen und Mädchen sowie ihre zentrale Rolle als Akteurinnen für Frieden. [...]
Frauen und Mädchen sollten nicht nur als passive Opfer kriegerischer Auseinandersetzungen betrachtet, sondern von der Weltgemeinschaft als aktive Gestalterinnen von Frieden anerkannt und beteiligt werden. In diesem Sinne gelang bei der vierten UN-Weltfrauenkonferenz in Beijing im Jahr 1995 der internationale Durchbruch für das Thema Frauen in bewaffneten Konflikten. [...]
Hauptanliegen der Aktivistinnen war es, dem Perspektivwechsel weg vom ›Kollateralschaden des Krieges‹ hin zu Garantinnen des Friedens nun auch Geltung zu verschaffen. Im Oktober 2000 verabschiedete der Sicherheitsrat schließlich folgende Forderungen:
- Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen – einschließlich Friedensverhandlungen, Demobilisierungsprogrammen und Wiederaufbau;
- Schutz von Frauen und Mädchen sowie ihrer Rechte in Kriegen und Nachkriegsgesellschaften – einschließlich dem Schutz vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt;
- Integration einer Geschlechterperspektive in alle Feldmissionen der Vereinten Nationen – einschließlich militärischer, zivilpolizeilicher und ziviler Maßnahmen.
Die Resolution 1325 beschreibt damit, wie aus Sicht des Sicherheitsrats geschlechtergerechter Frieden hergestellt und gewahrt werden kann. Die Forderungen aus der Resolution 1325 richten sich dabei sowohl an den UN-Generalsekretär und die UN-Mitgliedstaaten als auch an alle Akteurinnen und Akteure von Friedensverhandlungen und Parteien in bewaffneten Konflikten. Diese sind verpflichtet, die Resolution 1325 umzusetzen. [...]
In den darauffolgenden Jahren hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit kontinuierlich weiterentwickelt und eine Reihe von Folgeresolutionen verabschiedet, die die Resolution 1325 ergänzen: Es handelt sich um die Resolutionen 1820, 1888, 1889, 1960, 2106, 2122 und 2242. [...]
Die konsequente Umsetzung der Resolution 1325 würde nicht nur zu einer Veränderung der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen, sondern langfristig auch essenzielle gesellschaftspolitische Veränderungen hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bewirken. [...]
Stellungnahme von medica mondiale zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans 1325 (Oktober 2016)
Themenseite Frauen, Frieden und Sicherheit: kein Frieden ohne Frauen