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Kriegsverbrechen sexualisierte Gewalt

Vergewaltigungen im Krieg, Kriegstaktik, Menschenrechtsverletzung, strafrechtliche Verfolgung

Als Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen werden Vergewaltigungen im Krieg erst in neuerer Zeit anerkannt und geahndet. Das große Ausmaß sexualisierter Gewalt im Zweiten Weltkrieg fand bei den Nürnberger Prozessen überhaupt keine Beachtung. Erst Anfang der 1990er Jahre begannen mit der Einrichtung der Sondertribunale für Ex- Jugoslawien und Ruanda ernsthafte Versuche, sexualisierte Kriegsgewalt systematisch strafrechtlich zu verfolgen. Dazu hatte entscheidend der Mut bosnischer Frauen beigetragen, öffentlich über die erlebte Gewalt zu sprechen. 2001 wurde im Jugoslawien-Tribunal in Den Haag erstmals Vergewaltigung in Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als schwerer Verstoß gegen die Genfer Konventionen verurteilt und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.

Sexualisierte Gewalt: Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit

Auf internationaler politischer Ebene hat die UN-Resolution 1325 des Sicherheitsrats im Jahr 2000 alle Parteien bewaffneter Konflikte aufgefordert, Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. 2008 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 1820 den Einsatz von sexualisierter Gewalt erstmals als Kriegstaktik bezeichnet und festgestellt, dass sexualisierte Gewalt eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedeuten kann.

Gewalt gegen Frauen auch Alltag in Friedenszeiten

Geschlechtsspezifische Gewalt – in der Regel gegen Frauen gerichtet – ist jedoch kein ausschließliches Phänomen kriegerischer Auseinandersetzung. Auch in Friedenszeiten gehören Gewalt und Rechtlosigkeit in Familie und Gesellschaft in vielen Ländern zum Alltag von Frauen. Der Krieg zeigt nur mit radikaler Deutlichkeit, wohin frauenfeindliche Haltungen in letzter Konsequenz führen.