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UN-Resolution 1820

Bezeichnet sexualisierte Gewalt als Kriegstaktik & Bedrohung für den Weltfrieden, fordert Strafverfolgung & Sanktionen.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in der Resolution 1820 den Einsatz von sexualisierter Gewalt erstmals als Kriegstaktik bezeichnet – angewendet um Menschen zu erniedrigen, Macht über sie auszuüben, ihnen Furcht einzuflößen, sie zwangsweise umzusiedeln. Ebenso erstmalig stellt sie fest, dass sexualisierte Gewalt eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedeuten kann.

Weitere zentrale Inhalte der UN-Resolution 1820:

  • Die Resolution fordert, dass alle Parteien bewaffneter Konflikte alle sexualisierten Gewalthandlungen gegen Zivilpersonen umgehend und vollständig mit sofortiger Wirkung einstellen;
  • sie erklärt, dass Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt ein Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen können,
  • sie fordert die Mitgliedstaaten auf, ihrer Verpflichtung zur strafrechtlichen Verfolgung von Tätern nachzukommen;
  • und sie ermöglicht länderspezifische Sanktionen gegen Beteiligte bewaffneter Konflikte, die Vergewaltigungen an Frauen und Mädchen begehen.

Positionspapier von medica mondiale zur UN-Resolution 1820 (Juli 2008)