UN-Resolution 1820
In der Resolution 1820 bezeichnete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) 2008 den Einsatz von sexualisierter Gewalt erstmals als Kriegstaktik, angewendet um Menschen zu erniedrigen, Macht über sie auszuüben oder sie zwangsweise umzusiedeln. Sexualisierte Gewalt, so der Beschluss, kann eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedeuten.
Weitere zentrale Inhalte der UN-Resolution 1820:
- Alle Parteien bewaffneter Konflikte müssen alle sexualisierten Gewalthandlungen gegen Zivilpersonen umgehend und vollständig mit sofortiger Wirkung einstellen.
- Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt können ein Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.
- Mitgliedstaaten müssen ihrer Verpflichtung zur strafrechtlichen Verfolgung von Täter:innen nachkommen.
- Länderspezifische Sanktionen gegen Beteiligte bewaffneter Konflikte, die vergewaltigen, sind möglich.
Mehr dazu: Positionspapier von medica mondiale zur UN-Resolution 1820 (Juli 2008)
(Stand: 10/2023)
Mehr zum Thema