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CEDAW, UN-Frauenrechtskonvention

Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen

Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW (offizielle englische Bezeichnung: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) ist im Völkerrecht das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten zur Gleichstellung von Frauen und Mädchen in allen Lebensbereichen, ausdrücklich auch im Privaten. Der Staat darf nicht gegen den Gleichhandlungssatz verstoßen. Überdies ist er dazu verpflichtet, aktiv Politik zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen zu machen sowie ihre tatsächliche Chancengleichheit zu verwirklichen.

Geschichte der Frauenrechtskonvention

Verabschiedet wurde das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Es trat am 3. September 1981 völkerrechtlich in Kraft. In zahlreichen der rund 190 Vertragsstaaten hat CEDAW seither zu Gesetzesänderungen und Maßnahmen gegen Diskriminierung von Frauen geführt. Deutschland ratifizierte die Konvention im Jahr 1985, womit die Vorgaben innerdeutsches Recht im Rang eines Bundesgesetzes sind.

CEDAW-Fakultativprotokoll: Recht auf Individual-Beschwerde

1999 wurde das Zusatzprotokoll zu CEDAW von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Es beinhaltet ein Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren. Damit räumt es Einzelpersonen das Recht ein, Beschwerde gegen einen Vertragsstaat bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Übereinkommens einzureichen – sofern der innerstaatliche Rechtsweg zuvor ausgeschöpft wurde. Seither können Frauen und Mädchen auf internationaler Ebene den Staat anklagen, in dem oder durch den sie Menschenrechtsverletzungen erleiden und von dem sie nicht durch konkrete Maßnahmen und nationale Gesetze davor geschützt werden. Deutschland ratifizierte das Protokoll am 15. Januar 2002.