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20. Juni 2020 - Interview

Die Istanbul-Konvention: Ein Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Immer wieder taucht der Begriff der Istanbul-Konvention in Zeitungsartikeln auf, wenn über Femizide, häusliche Gewalt, fehlende Frauenhausplätze oder sexualisierte Gewalt berichtet wird. Doch was genau ist die Istanbul-Konvention, warum heißt sie so und inwieweit verändert die Konvention die Situation von Frauen in Europa? Diese und weitere Fragen hat Jesssica Mosbahi, Referentin für Politik und Menschenrechte, für medica mondiale beantwortet.

Was ist die Istanbul-Konvention?

Jessica Mosbahi: Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlich verbindliches Dokument des Europarats zur Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen in Europa. Am 11. Mai 2011 wurde die Konvention von dreizehn Mitgliedsstaaten des Europarats in der türkischen Stadt Istanbul unterzeichnet. Daraus resultiert der umgangssprachliche Name Istanbul-Konvention.

Der korrekte Titel lautet: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Weltweit ist es die zweite Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt mit einer rechtlich bindenden Wirkung.

Wozu verpflichtet die Istanbul-Konvention?

Jessica Mosbahi: Die Inhalte der Konvention können vier Handlungsbereichen in Bezug auf das Thema Gewalt gegen Frauen zugeteilt werden:

  1. Prävention von Gewalt

  2. Schutz vor Gewalt

  3. Strafverfolgung

  4. Koordinierte Politik zur Umsetzung der vorgenannten Handlungsfelder

Besonders relevant ist, dass Schutz und Prävention zusammengedacht werden und die Istanbul-Konvention somit einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Damit besteht die Chance, dass nicht nur Schutznetzwerke für gewaltbetroffene Frauen adäquat ausgebaut, sondern auch Strategien zur Verhinderung zukünftiger Gewalt entwickelt werden könnten.

Gilt die Istanbul-Konvention auch in Deutschland?

Jessica Mosbahi: Am 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention auch in Deutschland in Kraft getreten. Das heißt: Seit diesem Tag sind alle politischen und staatlichen Organe in Deutschland verpflichtet, das Übereinkommen umzusetzen.

Tatsächlich befindet sich die Umsetzung der Konvention noch am Anfang. Mit Blick auf die Bundesebene ist positiv zu bewerten, dass das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ in den nächsten vier Jahren ab 2020 insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern bereitstellt. Darüber hinaus ist der Aufbau einer Monitoringstelle geplant.

Allerdings fehlen Maßnahmen zur Gewaltprävention. Auch hier muss die Bundesregierung Finanzierungen sowie Entwicklungen von Maßnahmen ermöglichen. Denn: für eine langfristige Bekämpfung von Gewalt sind Maßnahmen der Gewaltprävention unabdingbar.

Was bedeutet die Istanbul-Konvention für die Situation von Frauen?

Jessica Mosbahi: Wirklich revolutionär ist, dass im Konventionstext Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung von Frauen definiert und sie auf die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen zurückgeführt wird. Diese Anerkennung der Ursachen von Gewalt und die Verbindlichkeit der Konvention sind hilfreich für die politische Frauenrechtsarbeit von medica mondiale.

Im Hinblick auf die Stärkung der Rechte geflüchteter Frauen spielt die Konvention ebenfalls eine große Rolle: sie werden explizit vom Schutzbereich der Konvention umfasst und die Vertragsstaaten dazu aufgefordert, gender-sensible Asylverfahren einzuführen als auch für den Schutz geflüchteter Frauen vor Gewalt zu sorgen.

 

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