Alternativbericht zur Istanbul-Konvention: Deutschland wird seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt nicht gerecht Bündnis Istanbul-Konvention legt umfassenden Bericht vor
Gewalt gegen Frauen, Mädchen und TIN*-Personen ist eine massive Verletzung der Menschenrechte.
Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich die Bundesregierung verpflichtet, wirksamen
Schutz zu gewährleisten und Gewalt systematisch abzubauen. Doch die Realität zeigt ein anderes
Bild: Während die Gewalt gegen Frauen zunimmt, bleibt die Umsetzung der Konvention fragmentiert
und unverbindlich. Vor allem intersektionale Defizite und Schutzlücken werden weiterhin nicht
ausreichend berücksichtigt. Bereits 2022 hatte GREVIO erhebliche Mängel aufgezeigt.
Zentrale Kritikpunkte: Mangelnde Verbindlichkeit
und fehlende Intersektionalität
Die vorgelegte Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung erwähnt zwar intersektionale Perspektiven,
wendet sie aber nicht grundlegend als Konzept an. “Vulnerable Gruppen, darunter Frauen mit Behinderungen,
Geflüchtete, wohnungs- und obdachlose Frauen, Sintizze und Romnja sowie trans, inter und queere Personen, haben durch institutionelle Hürden, diskriminierende Praktiken und fehlende Ressourcen kaum oder nur sehr erschwerten Zugang zum Hilfesystem (Dr. Delal Atmaca, DaMigra). Es braucht einen grundlegenden Paradigmenwechsel von Leuchtturm-, Pilot- und Modellprojekten hin zu flächendeckenden, nachhaltig finanzierten und diskriminierungsfreien Strukturen
im Gewaltschutz, welche die gewonnenen Erkenntnisse aufgreifen und umsetzen.
“Es ist völlig unhaltbar, dass es immer noch strukturelle Defizite in der Finanzierung der
gesamten Arbeit gegen geschlechtsspezifische Gewalt gibt. Das betrifft auch die Bundesebene: die
Berichterstattungsstelle zur Istanbul-Konvention ist entgegen der Forderung der Konvention bisher
nicht abgesichert. Wenn wir Pech haben, ist sie ab 2027 einfach weg.” (Katja Grieger vom bff).
Rechte Gewalt verschärft das Klima
Das Bündnis warnt: Antifeminismus, Rechtspopulismus und Kürzungen im sozialen Bereich gefährden den Schutz von Gewaltbetroffenen. Besonders restriktive migrationspolitische Maßnahmen, wie die geplante Umsetzung der GEAS-Reform, drohen den Zugang zum Hilfesystem für geflüchtete und migrierte Gewaltbetroffene weiter einzuschränken.
Über das Bündnis Istanbul-Konvention
Das Bündnis Istanbul-Konvention setzt sich aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Expert*innen
und Fachverbänden zusammen, die für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten
und sich für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland einsetzen. Der
Alternativbericht wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbezug von Betroffenenperspektiven
erarbeitet. Kernforderungen finden sich hier: Alle Informationen zum BIK sind auf der Webseite des
Bündnisses zu finden: www.buendnis-istanbul-konvention.de.
Kontakt für Rückfragen:
Der Bündnisrat:
Linda Conradi (0305 1055078),
Dr. Delal Atmaca (0152 33560702),
Dorothea Zimmermann 0178/2540750
info@buendnis-istanbul-konvention.de
Den Alternativbericht finden Sie auf der Website des BIK:
https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/ oder hier